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Informationen zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://oldenburg.eingeloggt.net/.

Rechtsgrundlage

Die Stadt Oldenburg ist bemüht, diese Website im Einklang mit den Vorgaben zur barrierefreien Informationstechnik öffentlicher Stellen in Niedersachsen barrierefrei zugänglich zu machen. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit ist zu veröffentlichen und muss von der Startseite sowie von jeder anderen Seite erreichbar sein.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können aktuell insbesondere folgende Inhalte Barrieren aufweisen:

  • Dokumente/Downloads (z. B. PDF) sind ggf. nicht durchgängig barrierefrei (z. B. fehlende Struktur/Tags). Auf „Workshop anmelden“ werden u. a. Materialien wie „Infos und Tipps“ und „Foto-Erlaubnis“ per „+ mehr erfahren“ verlinkt.
    Alternative: Wenn Sie Inhalte aus Dokumenten in barrierefreier Form benötigen, kontaktieren Sie uns bitte – wir stellen die Informationen nach Möglichkeit in geeigneter Form bereit.
  • Linktexte/Bedienelemente sind teilweise nicht ausreichend aussagekräftig (z. B. „+ mehr erfahren“), was die Nutzung mit Screenreadern erschweren kann.
  • Externe Inhalte (z. B. verlinkte Umfragen/Tools von Drittanbietern) können Barrieren enthalten, auf die wir nur begrenzt Einfluss haben.
  • Interaktive Karte (Programmseite): Der Kartendienst ist derzeit nicht vollständig mit Tastatur/Screenreader bedienbar.
    Alternative: Alle Veranstaltungsorte sind zusätzlich als Text (Ort/Adresse) in der Programmliste bzw. auf den Detailseiten verfügbar.

Erstellung und Aktualisierung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02. Februar 2026 erstellt.
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung.
Die Erklärung wird bei wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch jährlich, aktualisiert.

Feedback und Kontakt (Barrieren melden)

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen in barrierefreier Form anfordern? Dann wenden Sie sich bitte an:

Stadt Oldenburg – Amt für Teilhabe und Soziales
26105 Oldenburg
E-Mail: soziales@stadt-oldenburg.de

Schlichtungsverfahren / Durchsetzung

Wenn Sie keine zufriedenstellende Rückmeldung erhalten, können Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 9d NBGG bei der Schlichtungsstelle (Land Niedersachsen) beantragen.
Das Verfahren ist kostenlos und es ist kein Rechtsbeistand erforderlich.

Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG (im Büro der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen)
Hannah-Arendt-Platz 2, 30159 Hannover
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de
Tel.: 0511 – 120 4010